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Warnung vor unseriösen Anbietern

21.06.2023

Vorsicht beim Umgang mit persönlichen Daten, dubiose Anbieter als Energieberater unterwegs.

Mit der Aussage „Wir wollen Sie zu Ihren Energie- bzw. Stromverträgen unverbindlich beraten“ melden sich Mitarbeiter eines unseriösen Energieanbieters direkt an der Haustüre von Bürgern in Fürstenfeldbruck oder der Umgebung – zumeist geben sie sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus. Im anschließenden Austausch versucht der Gesprächspartner dann einen neuen Liefervertrag für Strom zu verkaufen und einen Vertragsabschluss zu erzielen. 

Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck warnen vor dieser Geschäftspraxis und der unseriösen Art Verträge von Kunden zu ergattern. 

„In den vergangenen Tagen erreichen uns vermehrt Hinweise von unseren Kunden, dass unseriöse Anbieter auf Kundenfang in unserem Versorgungsgebiet unterwegs sind. Ihr Ziel ist es, mit dem Kunden einen neuen Stromliefervertrag bei einem Fremdanbieter abzuschließen“, erläutert Tanja Bernard, Leiterin Kundencenter bei den Stadtwerken Fürstenfeldbruck. 

Dubiose Vorgehensweise
Die Masche ist recht simpel: Es heißt, man könne mit dem neuen Tarif deutlich Geld sparen. Um dies exakt zu kalkulieren, würden persönliche Daten, Zählernummer oder Stromverbräuche abgefragt. Hier bitten die Stadtwerke ihre Kunden um Vorsicht, denn mit diesen Daten können alte Verträge einfach gekündigt und neue bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden – oft ganz ohne Kenntnis oder Absichtserklärung der Betroffenen. „Wir raten zur erhöhten Aufmerksamkeit. Generell ist eine Haustürakquise ohne vorherige Zustimmung gesetzlich untersagt“, so Bernard weiter. „Diese dubiose Kundenwerbung können Privatpersonen bei der Bundesnetzagentur melden und so Beschwerde zu der unzulänglichen Verkaufspraxis einlegen.“ Auf der Website der Bundesnetzagentur finden sich Informationen zu belästigenden Anrufen sowie ein Beschwerdeformular.

Kundencenter der Stadtwerke  
Zugleich helfen die Mitarbeiter im Kundenservice unter der Telefonnummer 08141 401 111 bei allen Fragen hierzu gern weiter – auch wenn jemand unfreiwillig einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall kann man von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und damit vom Vertragsabschluss zurücktreten.

 

Bildquelle: iStock.com/Bobex-73