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Steigende Zahl an Mini-PV-Anlagen

19.03.2021

Die klimafreundliche Stromgewinnung mithilfe von Photovoltaik-Anlagen erlebt hierzulande einen Boom.

Zunehmend gewinnen steckerfertige Mini-PV-Anlagen an Beliebtheit. Seit 2018 ist deren Nutzung gesetzlich geregelt. Aktuell stehen bundesweit rund 40.000 davon auf Dächern, Balkonen, Terrassen und in Gärten.

Grundsätzlich arbeiten Kleinst-PV-Anlagen auf die gleiche Weise, wie die größeren Modelle. Die Hauptunterschiede betreffen Leistung und Einspeisung. Die meisten der kleinen Anlagen verfügen über eine Leistung von 150 bis 600 Watt, während die flächig verbaute Dachanlagen den Energiebedarf einer vierköpfigen Familie decken können. 

„Diese steckerfertigen Systeme sind eine Erweiterung des Einsatzspektrums bei der Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Wir erhalten immer wieder Anfragen, was speziell vor und während des Betriebs der Anlage zu beachten ist“, erklärt Andreas Wohlmann, Vertriebsleiter bei den Stadtwerken Fürstenfeldbruck.

Zwei-Richtungszähler und Anmeldung erforderlich

Zunächst muss nach dem Kauf einer Mini-PV-Anlage eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen. Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck stellen dazu ein entsprechendes Formular auf ihrer Internetseite bereit. Im Anschluss muss der Anlagenbetreiber einen Elektroinstallateur beauftragen die Anlage einschaltfähig vorzubereiten. Wichtig ist, dass sie dann an einen Zwei-Richtungszähler angeschlossen wird, der durch den Messstellenbetrieb der Stadtwerke Fürstenfeldbruck zur Verfügung gestellt und eingebaut wird.

„Der Grund: Wird eigenerzeugter Strom über einen konventionellen Zähler ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich dieser Zähler rückwärts; das könnte im schlimmsten Fall zu einer Strafanzeige wegen Betrugs und Steuerhinterziehung führen. Ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist ebenfalls nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Den Austausch nehmen wir kostenlos vor“, so Wohlmann weiter.

Sollte eine moderne Messeinrichtung schon im Haus vorhanden sein, kontrolliert ein Techniker der Stadtwerke diese. Im Anschluss ist der Betreiber verpflichtet, seine Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister anzumelden. Erst dann sind alle Voraussetzungen für den Betrieb der Mini-PV-Anlage erfüllt. Künftig ist lediglich die Meldung des aktuellen Zählerstands zum Jahresende fällig.

Bei Fragen steht das Serviceteam der Stadtwerke im KundenCenter unter der Hotline 08141 401 – 111 oder per Mail an kundencenter@stadtwerke-ffb.de zu Verfügung. Weitere Informationen mit einer Checkliste gibt es unter hier