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Wartung einer Solaranalge durch einen Mitarbeiter

Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen?

Ablauf von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung

Sie planen, eine Erzeugungsanlage – beispielsweise eine Photovoltaikanlage, ein Blockheizkraftwerk oder eine Biogasanlage – an das Netz der Stadtwerke Fürstenfeldbruck anzuschließen und eine Einspeisevergütung zu erhalten.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen und Prozessschritte.

Wichtiger Hinweis zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen und Speicher:

1. Anlagen in der Niederspannung (≤ 150 kVA) 
Bitte melden Sie Ihre Erzeugungsanlage über das Hausanschlussportal der Stadtwerke Fürstenfeldbruck an. Die Anmeldung kann nur durch Elektroinstallationsfirmen erfolgen, die in unserem Hausanschlussportal registriert sind.

2. Anlagen in der Mittelspannung (> 150 kVA): 
In diesem Fall senden Sie bitte die vollständigen Anmeldeunterlagen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: erzeugungsanlagen@stadtwerke-ffb.de. Die hierfür erforderlichen Formulare und technischen Unterlagen finden Sie im Downloadbereich. Bitte reichen Sie diese vollständig ein, damit wir Ihre Anfrage ohne Verzögerung prüfen können.

Verfahrensablauf
Schritt 1: Anmeldung der geplanten Erzeugungsanlage/Speicher
– bei NS-Anlagen über das Hausanschlussportal,
– bei MS-Anlagen per E-Mail mit den vollständigen Unterlagen (Siehe Downloads).

Die Anmeldung umfasst sämtliche Daten, die für das Netzanschlussbegehren, die Pflichten des Netzbetreibers gemäß § 8 EEG sowie ggf. notwendige Netzausbauplanungen erforderlich sind. Dies schließt alle Informationen ein, die für die Mitteilung zur Netzverträglichkeitsprüfung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023 nötig sind.

Schritt 2: Formelle Prüfung der eingereichten Unterlagen
Hat der Anlagenbetreiber die geforderten Daten vollständig und korrekt über das Onlineportal eingegeben, läuft die Frist für die Reaktion des Netzbetreiber. Dieser muss innerhalb eines Monats, die Angaben nach § 8 Abs. 7 Satz 4 EEG 2023 dem Anschlussbegehrenden übermitteln (Anlagen bis 30 kWp). Bei Anlage ab 30 kWp bis höchstens 100 kWp gilt eine Reaktionsfrist von 8 Wochen.

Schritt 3: Netzverträglichkeitsprüfung
Für Anlagen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023 wird geprüft, ob ein Anschluss am bestehenden Netzverknüpfungspunkt im beantragten Leistungsumfang möglich ist.

Schritt 4: Mitteilung des Netzverknüpfungspunkts
Für Anlagen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 EEG 2023 erhalten Sie eine Mitteilung, wann und unter welchen Bedingungen die Anlage am bestehenden Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden kann.

Schritt 5: Fertigmeldung
Fertigmeldung der Erzeugungsanlage und Beantragung der Inbetriebsetzung durch einen Installateur.

Schritt 6: Montage der Messeinrichtung
Der Messstellenbetreiber installiert die erforderliche Messeinrichtung oder das Messsystem.