Einspeiser nach KWKG von den Stadtwerken Fürstenfeldbruck

Energieträger nach EEG oder KWKG

Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.

Photovoltaik

Anschluss einer Anlage

Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen? Hier geht es zum Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung der Anlage. 

Anschluss einer Anlage

Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bei PV-Anlagen bis 7 KWp

Ab dem 01.01.2023 entfällt die sogenannte 70%-Regelung gemäß EEG 2023 bei Bestandsanlagen kleiner 7 kWp. Damit das Elektrofachunternehmen Ihrer Wahl die Begrenzung am Wechselrichter aufheben kann, muss folgender Antrag bei uns gestellt werden.

Zum Antrag

Meldung einer steckerfertigen Anlage bis 600 W

Sie möchten uns Ihre Mini-Balkonanlage, Ihr Plug-In-Modul oder Ihr Steckdosenmodul  melden?

Bitte beachten Sie dabei folgende Schritte:
1. Schritt: Melden Sie Ihre Anlage mit Hilfe unseres Anmeldeformulars an.
2. Schritt: Ein Elektroinstallateur bereitet Ihre Anlage einschaltfähig vor.
3. Schritt: Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich der Setzung eines Zwei-Richtungszählers.
                  Telefon: 08141/401 370 oder per E-Mail: boeck@stadtwerke-ffb.de 
Besteht eine moderne Messeinrichtung in Ihrem Haushalt, kommt ebenfalls ein Mitarbeiter der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, um die Photovoltaikanlage technisch zu kontrollieren und abzunehmen.
4. Schritt: Sie sind verpflichtet Ihre Anlage im Marktstammdatenregister anzumelden.
5. Schritt: Bitte teilen Sie uns jährlich am Ende des Jahres Ihren aktuellen Zählerstand mit.

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ's des VDE

FAQ steckerfertige Anlagen

PV-Modultausch

Bei einem Austausch von PV-Modulen aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls (§ 38b Abs. 2 EEG 2017), können Sie dieses Formular herunterladen und an das Einspeisemanagement zurücksenden.

Formular zum Austausch von PV-Modulen

Betreiberwechsel 

Wir haben für Sie ein vorgefertigtes Übergabeprotokoll im Falle eines Betreiberwechsels zusammengestellt. Senden Sie dieses Formular an das Einspeisemanagment unterzeichnet, vom alten sowie neuen Betreiber, zurück. Vergessen Sie ebenfalls nicht, den Betreiberwechsel im Marktstammregister vorzunehmen!

Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Betreiberwechsel rechtzeitig vor dessen Eintritt angezeigt werden muss. Ein rückwirkender Wechsel kann grundsätzlich nicht bearbeitet werden.

Formular zum Betreiberwechsel

Verzicht auf EEG-Vergütung

Mit in Kraft treten des EEG 2017 lässt der Gesetzgeber im § 7 EEG 2017 unter bestimmten Voraussetzungen einen Vergütungsverzicht zu. Dies wird auch in § 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017 mit der Ausnahme für die EEG Umlagepflicht deutlich: Versorgt sich der Eigenversorger vollständig selbst mit Strom aus Erneuerbaren Energien und nimmt für den Strom aus seiner Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine Zahlung nach § 19 Abs. 1 (Marktprämie oder Einspeisevergütung) oder § 50 (Flexprämie) in Anspruch, so entfällt für diese Menge die EEG-Umlagepflicht.

Bitte unterschreiben sie das Formular zum Verzicht auf EEG-Vergütung und lassen Sie dieses dem Einspeisemanagement zukommen.

Formular EEG-Verzichtserklärung

Biomasse/Wasser/Wind

Anschluss einer Anlage

Von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage

Anschluss einer Anlage

Betreiberwechsel

Wir haben für Sie ein vorgefertigtes Übergabeprotokoll im Falle eines Betreiberwechsels zusammengestellt. Senden Sie dieses Formular an das Einspeisemanagment unterzeichnet, vom alten sowie neuen Betreiber, zurück. Vergessen Sie ebenfalls nicht, den Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister vorzunehmen!

Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Betreiberwechsel rechtzeitig vor dessen Eintritt angezeigt werden muss. Ein rückwirkender Wechsel kann grundsätzlich nicht bearbeitet werden.

Formular zum Betreiberwechsel

Verzicht auf EEG-Vergütung

Mit in Kraft treten des EEG 2017 lässt der Gesetzgeber im § 7 EEG 2017 unter bestimmten Vorraussetzungen einen Vergütungsverzicht zu. Dies wird auch in § 61 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017 mit der Ausnahme für die EEG Umlagepflicht deutlich: Versorgt sich der Eigenversorger vollständig selbst mit Strom aus Erneuerbaren Energien und nimmt für den Strom aus seiner  Anlage, den er nicht selbst verbraucht, keine Zahlung nach § 19 Abs. 1 (Marktprämie oder Einspeisevergütung) oder § 50 (Flexprämie) in Anspruch, so entfällt für diese Menge die EEG-Umlagepflicht.

Bitte unterschreiben sie das Formular zum Verzicht auf EEG-Vergütung und lassen Sie dieses dem Einspeisemanagement zukommen.

Formular EEG-Verzichtserklärung

Kraft-Wärme-Kopplung (nach KWKG)

Anschluss einer Anlage

Von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage

Anschluss einer Anlage

Betreiberwechsel

Wir haben für Sie ein vorgefertigtes Übergabeprotokoll im Falle eines Betreiberwechsels zusammengestellt. Senden Sie dieses Formular an das Einspeisemanagment unterzeichnet, vom alten sowie neuen Betreiber, zurück. Vergessen Sie ebenfalls nicht, den Betreiberwechsel im Marktstammregister vorzunehmen!

Beachten Sie bitte außerdem, dass ein Betreiberwechsel rechtzeitig vor dessen Eintritt angezeigt werden muss. Ein rückwirkender Wechsel kann grundsätzlich nicht bearbeitet werden.

Formular zum Betreiberwechsel

Förderung nach KWKG

Blockheizkraftwerke (BHKW) nutzen das Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung, indem diese gleichzeitig Strom und Nutzwärme erzeugen. Der erzeugte Strom wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) mit dem sogenannten KWK-Zuschlag gefördert. Informationen zur Kraft-Wärme-Kopplung und die aktuell gültige Fassung des Gesetzes finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Ansprechpartner

Technik Stromnetze
08141/401-301
stromnetze@stadtwerke-ffb.de

Abrechnung Einspeisemanagement
08141/401-590
eeg@stadtwerke-ffb.de