Einspeiser nach EEG

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen unterliegt dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG fördert die Erzeugung aus Wasserkraft, Deponie-, Gruben- und Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft sowie solarer Strahlungsenergie. Über aktuelle Änderungen und die aktuell gültige Fassung des Gesetzes können Sie sich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informieren.
Meldepflicht Ihrer Erzeugungsanlage
Meldung von Photovoltaikanlagen
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur ist Voraussetzung für den Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Die Anmeldung erfolgt nach der Anlagenregisterverordnung über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur.
Die Meldung muss spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen, damit es zu keinen finanziellen Einbußen des Anlagenbetreibers kommt.
Meldung von sonstigen Erneuerbare-Energie-Anlagen
Im Anlagenregister werden sämtliche Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (mit Ausnahme der Photovoltaik, hier Meldung über das PV-Meldeportal) erfasst. Nach der Anlagenregisterverordnung sind die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtet, ab dem 1. August neu in Betrieb genommene Anlagen zu melden.
Die Meldung muss spätestens drei Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen, damit es nicht zu finanziellen Einbußen des Anlagenbetreibers kommt.
Direktvermarktung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) sieht seit dem 1. August 2014 einige Änderungen in der Direktvermarktung vor:
- Alle Neuanlagen mit einer Leistung über 500 kW (Inbetriebnahme ab 01.08.2014) müssen in die Direktvermarktung.
- Ab dem 01.01.2016 müssen alle Neuanlagen über 100 kW in die Direktvermarktung.
- Bestandsanlagen in der Direktvermarktung (Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014), müssen ab dem 01.04.2015 fernsteuerbar sein, um die Marktprämie erhalten zu können.
- Das Grünstromprivileg entfällt.
E-Mail-Adresse: direktvermarktung@stadtwerke-ffb.de
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