Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen?

Der Weg von der Anmeldung bis zur Inbetriebsetzung

Sie beabsichtigen, Strom selbst zu erzeugen - beispielsweise mittels einer Biogasanlage, einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk - und ihn in das Netz der Stadtwerke Fürstenfeldbruck einzuspeisen?

Dann nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und lesen die unten stehenden Abläufe von der Anmeldung bis zur Auszahlung der Einspeisevergütung aufmerksam durch. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Elektroinstallateur welche Schritte er bereits übernommen hat.

1. Vorbereitungen

Damit Sie Ihre zukünftige Erzeugungsanlage sicher an Ihrem Haus installieren und die dafür notwendigen Stromleitungen im Haus verlegen, benötigen Sie fachmännische Hilfe. Diese benötigen Sie auch zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Netz der öffentlichen Versorgung. Ihr Elektrofachunternehmen des Vertrauens wird Ihnen sicherlich mit Rat und Tat beiseite stehen, die vor Ort die Beratung übernehmen und den Bau der Erzeugungsanlage durchführen. Gerne helfen wir Ihnen mit unserem Team ebenso. Wenn wir Sie unterstützen dürfen, können Sie direkt Kontakt mit uns aufnehmen. Sie erreichen uns unter 08141/ 401 111 oder per E-Mail: fotovoltaik@stadtwerke-ffb.de

Mehr Informationen zum FFBStromdach

2. Netzanschlussanfrage

Nach der schriftlichen Anmeldung und Einreichung sämtlicher erforderlichen Unterlagen durch Ihren Elektroinstallateur werden die Anfragen in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

Damit wir Ihre Einspeiseanlage gesetzeskonform vergüten können, benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen:

Es ist darauf zu achten, dass unsere Ton-Rundsteuerfrequenz von 492 Hz durch Ihre Eigenerzeugungsanlage nicht beeinträchtigt wird.

Für Fragen stehen Ihnen die Kollegen vom technischen Anschluss gerne zur Verfügung.

3. Prüfung der Unterlagen

Nachdem Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, werden sie auf Vollständigkeit geprüft. Sollten noch weitere Angaben erforderlich sein, meldet sich ein Mitarbeiter von uns bei Ihnen und die Anfrage wird vervollständigt. Anschließend wird die Anmeldung vermerkt und eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Hinweise:
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck müssen die nachfolgenden Schritte 4 und 5 innerhalb einer Frist von 8 Wochen durchführen. Diese Frist beginnt erst nach vollständiger Einreichung und Prüfung aller Unterlagen.

4. Netzverträglichkeitsprüfung

Um einen geeigneten Netzanschlusspunkt für die geplante Anlage im vorhandenen Netz zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Es wird eine technische Netzanbindungsprüfung durchgeführt, in der die wichtigen einzuhaltenden Kriterien der VDE DIN 4110/4105 überprüft werden. 

5. Einspeisezusage

Innerhalb der gesetzlichen 8 Wochen-Frist wird Ihnen schriftlich das Ergebnis für seine Stromerzeugungsanlage mit Benennung des vorläufigen Netzanschlusspunktes sowie ggf. weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses mitgeteilt.
Hiermit erhalten Sie eine Zusage zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Netz der öffentlichen Versorgung. Diese Genehmigung ist lediglich für eine begrenzte Zeit ab Absendedatum der Einspeisezusage gültig, innerhalb derer die Anschlussleistung für Sie reserviert wird.

Die Reservierung kann um jeweils maximal sechs Monate verlängert werden. Der Wunsch zur Verlängerung ist jedes Mal schriftlich zu melden. Haben Sie bitte Nachsicht, dass wir Ihnen nicht unbegrenzt die Leistung am Netz reservieren können. Daher sind Sie verpflichtet einen entsprechenden Umsetzungsfortschritt bei der Planung der Erzeugungsanlage nachzuweisen. Ein ausreichender Nachweis kann beispielsweise einer der folgenden Dokumente darstellen:

  • Aufstellungsbeschluss der Gemeinde/Stadt
  • positiver Bauvorbescheid, Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (Bauleitverfahren)
  • Beauftragung eines Planungsbüros

Oder vergleichbarer glaubhafter Nachweis zur Ernsthaftigkeit des Vorhabens (Beispiele):  

  • Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages bzw. des Genehmigungsantrages gemäß BImSchG durch das zuständige Amt (Windkraft)
  • Kaufvertrag der Projektrechte
  • Beauftragung eines Anlagenerrichters o.ä. 
  • Beauftragung der Erzeugungsanlagen

Individuelle Verlängerungen über die 6 Monate sind mit ausreichender Begründung möglich. Sie müssen nicht befürchten, dass Ihnen die Zusage entzogen wird, wenn beispielsweise Verzögerungen während der Bauphase auftreten.

Zusätzlich muss den Stadtwerken Fürstenfeldbruck ein Zeitplan vorliegen, indem die voraussichtliche Inbetriebnahme des Vorhabens ersichtlich ist und mit etwaigen Dokumenten belegt ist. Gibt es zum Zeitpunkt der Verlängerung weitere Anschlussbegehren, die eine frühere Fertigstellung der Erzeugungsanlage nachweisen können, so hat diese Vorrang und wird dann anstelle Ihres Anschlussbegehrens die Einspeisezusage bekommen. Laut §1 EEG 2021 muss der Ausbau von Erneuerbaren Energien schnellstmöglich vorangetrieben werden, weshalb unter diesen Umständen keine Verlängerung Ihrer Einspeisezusage erfolgt.

Wird kein schriftlicher Antrag vor Ablauf der Einspeisezusage eingereicht oder können Sie keinen Planungsfortschritt nachweisen, dann können wir Ihnen ebenfalls leider keine Verlängerung der Einspeisezusage geben und etwaige andere Anträge zum Anschluss einer Erzeugungsanlage werden stattdessen eine Einspeisezusage erhalten. Ihre Zusage wird in diesen Fällen automatisch storniert.

6. Abschluss der Bauphase

In diesem Schritt wird die Anlage von dem Elektroinstallationsfachbetrieb Ihrer Wahl installiert. Nach Fertigstellung der Anlage müssen weitere anlagenspezifische Unterlagen eingereicht werden. 

Je nach installierten Leistung der Erzeugungsanlage gilt es unterschiedliche Voraussetzungen, beispielsweise hinsichtlich Anlagensteuerung oder benötigten Zertifikate, zu betrachten. Hierfür werden in der Anlagenkategorie alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.

Zusätzlich sind Sie ab einer Anlagengröße von 100 kWp dazu verpflichtet am Redispatch 2.0 teilzunehmen. Was dies für Sie bedeutet, haben wir unter Redispatch 2.0 für Sie zusammengefasst. 

Zur Anlagenkategorie

7. Letzte Vorbereitungen und Checkliste für die Inbetriebnahme

1. Anforderungen in Abhängigkeit der Leistung
Die Anforderungen und Verpflichtungen ändern sich mit der Leistungsgröße Ihrer Anlage. Das bedeutet, dass Sie je nach Leistungskategorie unterschiedliche Unterlagen und technische Ausstattung benötigen. In der Anlagenkategorie haben wir alle Informationen und Unterlagen für Sie bereitgestellt. Bitte überprüfen Sie vor der Inbetriebnahme, ob alle Bedingungen eingehalten wurden.

2. Zusätzliche Abfrage von Stammdaten und Informationen für Redispatch 2.0

Vor der endgültigen Inbetriebnahme benötigen wir bei Anlagen größer 100 kWp Stammdaten und weitere Informationen zu Ihrer Anlage für die Umsetzung des in Schritt 6 genannten Redispatch 2.0. Hierfür haben wir Templates (vereinfachte Stammdatenliste) bereitgestellt, die Sie in der Kategorie Redispatch 2.0 abrufen können.
Wir empfehlen Ihnen für ein besseres Verständnis die gesamten Hintergrundinformationen zum Redispatch 2.0 durchzulesen und anschließend die Templates auszufüllen.

3. Marktstammdatenregister

Damit die Energiewende gelingen kann, muss die Datengrundlage der Energiewirtschaft umfassend verbessert werden. Hierfür hat der Gesetzgeber die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft gesetzt, um den Energiemarkt im Gesamten darstellen zu können.
Die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Voraussetzung für den Anspruch auf eine Einspeisevergütung.
Die Meldung muss spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen, damit es zu keinen finanziellen Einbußen des Anlagenbetreibers kommt. Im Falle einer nicht fristgerechten Meldung (vier Wochen nach Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage durch den Elektroinstallateur anhand Inbetriebsetzungsprotokoll) wird eine Zahlungsverpflichtung gemäß § 52 EEG 2023 an den zuständigen Netzbetreiber in Höhe von 10 € pro kWp pro Monat dem Anlagenbetreiber in Rechnung gestellt.
Detaillierte Informationen zum neuen Sanktionsmechanismus im EEG 2023 erhalten Sie unter "Neuer Sanktionsmechanismus"

4.    Checkliste für die Inbetriebnahme
Dieser Schritt dient zur Überprüfung und soll dabei helfen, dass Ihre Anlage ohne Probleme in Betrieb genommen werden kann. Mit Hilfe einer Checkliste können Sie die benötigten Anforderungen und Bedingungen, die Sie bereits erfüllt haben, abhacken und sehen auf einen Blick welche Schritte noch erfüllt werden müssen. 
Checkliste Inbetriebnahme

8. Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg der eigenen Stromerzeugung. Hierbei ist vor allem der genaue Zeitpunkt relevant, da dieser die gültige Einspeisevergütung (laut EEG) für die nächsten 20 Jahre festlegt. 
Die Erstinbetriebnahme und endgültige Inbetriebnahme kann auch ohne die Anwesenheit des Netzbetreibers durchgeführt werden. Der Elektroinstallationsbetrieb überprüft die Funktionsfähigkeit über einen Verbraucher und vermerkt das Datum im (Vor-) Inbetriebsetzungsprotokoll.

Wir als Netz- und Messstellenbetreiber sind für die Installation bzw. für den Wechsel Ihres Stromzählers verantwortlich und führen diese Tätigkeit zur Inbetriebnahme bzw. zum vereinbarten Termin aus.

Der Rundsteuerempfänger (siehe Anlagen bis 100 kWp) wird zur endgültigen Inbetriebnahme mitgebracht und wird vom Elektrofachunternehmen angeschlossen. Die Fernwirkboxen (siehe Anlagen ab 100 kWp) müssen bereits vor der endgültigen Inbetriebnahme installiert und getestet werden, da die Anlage, sobald sie mit dem Netz verbunden ist, am Redispatch 2.0 teilnehmen muss. 

Für die Vergütung werden die Unterlagen intern bei uns an das Einspeisemanagement weitergeleitet.

Inbetriebnahmeprotokoll

9. Vergütung

Im letzten Schritt werden die Unterlagen der Anmeldung dem Einspeisemanagement übergeben und es wird Ihnen ein Begrüßungsschreiben mit den wichtigsten Informationen zu gesetzlichen Grundsätzen im Rahmen der Stromeinspeisung zugeschickt. In diesem werden insbesondere die technischen Daten der Stromerzeugungsanlage noch einmal zusammengefasst und diese müssen von Ihnen auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden.

Weiterhin werden noch folgende Informationen von Ihnen benötigt (Vorlagen im Begrüßungsschreiben):

  • Bankverbindung
  • Umsatzsteuererklärung

Die erstmalige Gutschrift der Einspeisevergütung erfolgt im darauffolgenden Jahr der Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage (EEG und KWKG) durch den Elektroinstallateur. Für die Erstellung Ihrer Jahresabrechnung teilen Sie uns bitte jährlich einen Zählerstand zum 31.12. mit. 

Hinweis: Im ersten Jahr erfolgt noch keine Vergütung zur Jahresabrechnung. Diese wird erst im Folgejahr rückwirkend berücksichtigt.
Bei fehlenden Unterlagen erfolgt keine Vergütungsauszahlung.