Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck - der Fernwärme Anbieter

Fernwärme

Fernwärme ist eine Form der thermischen Energie, die Ihnen ins Haus geliefert wird, ohne dass Sie dafür eine eigene Heizungsanlage besitzen müssen. Wer sich für Fernwärme entscheidet, vergrößert automatisch seine Wohn- und Nutzfläche im Keller. Unsere FFBFernwärme dient sowohl dem Heizen als auch dem Erwärmen des Brauchwassers in Ihrem Haushalt. Die Wärme wird zentral in umweltfreundlichen Heizkraftwerken erzeugt und erfährt auf dem Weg zu Ihnen keine nennenswerten Temperaturverluste. In Spitzenzeiten schalten wir weitere Heizkessel hinzu, um höchste Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Damit treten wir einerseits für den Umweltschutz ein, andererseits aber auch für die Kostenentlastung unserer Fernwärmekunden.

Ihre Vorteile mit FFBFernwärme

  • Sichere Wärmeversorgung
  • Umweltfreundliche und hocheffiziente Energieerzeugung
  • Zuverlässiges und modernes Versorgungsnetz
  • 24-Stunden Störungsdienst
  • Kein Kamin, keine eigene Heizung, kein Heizungs- und Brennstofflagerraum nötig
  • Niedrige Kosten und hohe Umweltverträglichkeit
  • Kompetenter Service vor Ort

Versorgungsgebiet der Fernwärme

Auf der Übersichtskarte sehen Sie, welche Gebiete mit unserer Fernwärme versorgt werden.

Das Fernwärmenetz Innenstadt (grün markiert) wird vom Kraftwerk „Auf der Lände“ versorgt. In diesem Kraftwerk wird die Wärme mittels Gas-Blockheizkraftwerken (Kraft-Wärme-Kopplung) und Gas/Öl-Kesseln erzeugt.

Das Fernwärmenetz West (blau markiert) wird vom Kraftwerk "Energiezentrale Fürstenfeldbruck West" versorgt. Hier wird die Fernwärme durch Biomassekessel, Gas-Blockheizkraftwerke und Gas/Öl-Kessel erzeugt.

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CO2-Steuer

Die Bundesregierung verfolgt eine umfassende Klimawende durch die Reduzierung von Emissionen. Ein Ergebnis ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das ab dem 1. Januar 2021 gilt. 
Fragen und Antworten hierzu haben wir ausführlich für Sie zusammengestellt.

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten.
Mit dem BEHG wird eine Bepreisung von CO2 für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Dieses beinhaltet feste CO2-Preise für den Zeitraum von 2021 bis 2025. Die Einnahmen daraus dienen der Entlastung des Strompreises und sollen zugleich die EEG-Umlage senken.
In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass ab 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Brennstoffen (z.B. Öl, Benzin oder Erdgas) Emissionszertifikate erworben werden müssen. Dies wird durch die Direktvermarkter und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe umgesetzt. Damit sind die Versorger wie die Stadtwerke Fürstenfeldbruck gemeint, die ihre Kunden mit Strom, Erdgas sowie Wärme versorgen. 
Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate führen zu einer Verteuerung der Brennstoffe, beispielsweise beim Erdgas. Dies ist vom Gesetzgeber bewusst vorgesehen, denn höhere Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen.

Was ist die CO2-Steuer, CO2-Abgabe oder CO2-Bepreisung?

Als Energielieferant sind wir dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Das betrifft auch Dritterzeugnisse wie Strom und Wärme, bei der ein fossiler Energieträger eingesetzt wird. Der Preis hierfür ist gesetzlich fixiert. 
Aus diesem Grund wird oft von einer CO2-Steuer, CO2-Abgabe oder der CO2-Bepreisung gesprochen. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer oder Abgabe. Vielmehr handelt es sich um die Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel.

Was bedeutet das für mich als Verbraucher bzw. Unternehmen?

Als Energieversorger sind wir ab 2021 verpflichtet, Zertifikate für das Liefern bzw. in den Verkehr bringen von Brennstoffen zu erwerben und an die Brennstoffemissionshandelsstelle (DEHSt) abzugeben. Die Kosten für diese Zertifikate (pro Tonne CO2) sind bis 2025 vom Gesetzgeber festgeschrieben. Ab 2026 werden sie dann in einem Auktionsverfahren ermittelt.
Die nachfolgenden Zertifikatspreise sind gesetzlich fixiert. Die durchschnittliche Belastung je kWh basiert auf einem Bundesdurchschnitt.

      2021                     2022                    2023                    2024                     2025                2026
     25 €/t                    30 €/t                  30 €/t                   45 €/t                   55 €/t               55-65 €/t
0,455 ct/kWh       0,546 ct/kWh      0,546 ct/kWh      0,815ct/kWh      0,996 ct/kWh        ?  ct/kWh (netto)

Stand 17.12.2023

Am 16.11.2022 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des BEHG (BGBl. I S. 2006) in Kraft getreten. Mit diesem wurden unter anderem der Anwendungsbereich des BEHG angepasst sowie einzelne, wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen für den Zeitraum ab 2023 vorgenommen. Im Zuge dieser Novellierung wurde auch die Höhe der CO2 Abgabe für die Jahre 2023-2026 angepasst.

Die CO2 Abgabe wird für jedes Versorgungsgebiet jährlich ermittelt und im Preisinformationsblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen zur Preisgleitformel und der CO2 Abgabe sind den Ergänzenden Bestimmungen zu entnehmen.

Was bedeutet die Vorgabe für Sie?

Für 2021 ist vermutlich mit einem Wert von circa 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu rechnen. 
Diese Mehrkosten müssen noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. 
Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden ergeben sich damit Mehrkosten in Höhe von rund 50 Euro pro Jahr. 
Die genaue Höhe der CO2-Belastung innerhalb der Fernwärmenetze West & Innenstadt, wird auf Basis der eingesetzten Energieträger verursachergerecht ausgewiesen. Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (bezüglich der allgemeinen Preisbestandteile) verrechnen wir die Kosten eins-zu-eins an Sie weiter. Damit steigen Ihre Kosten für die Lieferung von Wärme um die oben genannten Beträge. Eine detaillierte Preisübersicht erhalten Sie im Frühjahr 2021 per Post.

Wie werden die Kosten an mich weiterverrechnet?

Der neue Preisbestandteil wird auf Ihrer Rechnung separat ausgewiesen. Die Kosten für die zusätzliche CO2-Abgabe werden Ihnen mit der Jahresverbrauchsabrechnung weitergegeben. Ihre Abschlagsbeträge bleiben vorerst bestehen, soweit Sie keine weiteren Informationen von uns erhalten.

Was passiert mit meinen Mehrkosten?

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Mehreinnahmen in Klimaschutzmaßnahmen zu reinvestieren oder in anderer Form an die Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben.
Ein Teil der geplanten, staatlichen Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate soll – im Rahmen der geänderten Erneuerbare-Energien-Verordnung – zur Entlastung der EEG-Umlage genutzt werden. Selbstverständlich geben wir diese Entlastung ohne Abzug an Sie weiter, sobald diese eintritt.

Informationen zur Fernwärme

Vertrags- und Lieferbedingungen

Hier finden Sie wichtige Dokumente und Formulare, welche die Versorgung mit Fernwärme betreffen: Sowohl die Verordnung über die Allgemeinen Versorgungsbedingungen mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) und die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Fürstenfeldbruck als auch die technischen Anschlussbedingungen (TAB).

AVBFernwärmeV

AVBFernwärmeV

Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung FFVAV

FFVAV

Ergänzenden Bedingungen zur AVBFernwärmeV 

Netz Innenstadt ab 01.01.22

Netz West ab 01.01.22

Technischen Anschlussbedingungen

TAB Fernwärmenetz Innenstadt

TAB Fernwärmenetz West

TAB Fernkälte

Musterrechnung

Unsere Rechnung - einfach erklärt

Bei uns behalten Sie den Überblick: Wir erklären Ihnen, was die einzelnen Bestandteile unserer Rechnung bedeuten. Klicken Sie bitte auf folgenden Button, um die Musterrechnung zu öffnen:

Zur Musterrechnung

Abschlagsberechnung

Ihr Verbrauch ist uns wichtig

Das Prinzip ist das gleiche wie bei Strom und Wasser: Sie nennen uns Ihren Vorjahresverbrauch oder schätzen Ihren Durchschnittsverbrauch, wenn Sie neu bei uns einsteigen. Das reicht uns schon, um einen Abschlagsbetrag zu bestimmen und Ihnen zu Jahresbeginn eine Rechnung zu erstellen.

Auf Wunsch sind gegen Entgelt auch Zwischenabrechnungen möglich. Setzen Sie sich hierzu bitte mit unserem Kundencenter in Verbindung.

Hausanschluss

Der Anschluss an das Fernwärmenetz und die Versorgung mit Fernwärme muss direkt bei den Stadtwerken Fürstenfeldbruck beantragt werden. Wir erstellen Ihnen dann ein Angebot über den Fernwärmeanschluss und die Versorgung mit Fernwärme.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an unser KundenCenter.

Antrag Fernwärmeversorgung

Größentabelle Fernwärmezähler

Fernwärme, Heizöl und Erdgas im Vergleich

Merkmale Heizöl Erdgas Fernwärme
Preisschwankungen stark stark relativ stabil
Platzbedarf erhöht niedrig sehr niedrig
Sauberkeit hoch höher sehr hoch
Bennstofflagerung ja nein nein
Vorfinanzierung des Brennstoffs ja nein nein
Wiederbeschaffungskosten der Wärmeerzeugungsanlage hoch gering keine
Betriebs- und Wartungsaufwand gering  geringer sehr gering
Versorgungssicherheit und Service gering hoch sehr hoch
Schadensrisiko hoch hoch sehr gering
Kaminreinigung ja ja nein
Emmissionsprüfung ja ja nein
Schadstoffbelastung im unmittelbaren Lebensumfeld vorhanden vorhanden nicht vorhanden
Beiträge zur Energieeinsparung gering gering hoch
Beitrag zur CO2 Einsparung nein gering hoch